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WEIHNACHTSGESCHÄFT BRICHT WEGEN CORONA EIN - HDE FORDERT HILFEN


Die aktuelle Trendumfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 1.600 Händler:innen zeigt deutliche Einbußen. Nach dem schwachen Auftakt des Weihnachtsgeschäfts sorgten verschärfte Corona-Maßnahmen für einen Rückgang der Umsätze im stationären Non-Food-Handel um durchschnittlich 26 Prozent. Dort, wo der Handel die 2G-Regel durchführen musste, sank die Kund:innenfrequenz um 41 Prozent im Vergleich zu 2019. Besonders hart traf es den Bekleidungshandel, der ein Umsatzminus von 35 Prozent bei einem Frequenzrückgang von 44 Prozent zum Vorkrisen-Niveau verzeichnete. „In den nächsten Tagen könnte sich mit bundesweiter Einführung von 2G in weiten Teilen des Handels die Lage weiter zuspitzen. Es braucht daher konsequente und angemessene Unterstützung“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die 2G-Regelung führe zu erheblichen Grundrechtseingriffen für den Handel, für die jedoch im Infektionsschutzgesetz keine Entschädigungsleistung vorgesehen sind. Die Regelung sei allerdings mit deutlich erhöhten Kosten für die Kontrollen und zudem erheblich weniger Umsatz verbunden. Damit der Schaden von Einzelhandelsunternehmen angemessen kompensiert werden könne, sei ein Schadensausgleich parallel zur Überbrückungshilfe zu gewähren. Dieser könne die nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckten Schäden abfedern.




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