
Ob es nun vier oder drei Streifen sind, die auf Kleidung abgedruckt sind: Für den Sporthersteller aus Herzogenaurach macht das einen großen Unterschied. Deshalb hat Adidas nun in New York Klage gegen das Modelabel Thom Brown eingereicht. Das verkaufe neuerdings auch Sportklamotten (erst in diesem Jahr sind auch Sneaker dazugekommen), auf denen zwei, drei oder vier weiße Streifen genutzt würden, eine Unterscheidung zu Adidas sei kaum noch möglich. In der Anklageschrift bittet das Unternehmen das Gericht, Thom Brown dazu anzuhalten, keine "Bekleidung und Schuhe zu vertreiben, zu vermarkten oder zu verkaufen, die verwirrend ähnliche Imitationen der Adidas Drei-Streifen-Marke verwenden oder tragen." Doch das reicht Adidas nicht: Thom Brown soll außerdem alle Gewinne aus den Verkäufen der Sportbekleidung herausgeben, die die Rechte von Adidas verletzt haben sollen. Adidas verwendet sein Markenzeichen - die drei weißen Streifen - schon seit 1952 auf Schuhen und seit 1967 auf Kleidungsstücken.