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GEWERBEMIETE MINDERN - EINE OPTION?

Seit Dezember 2020 erleichtert Artikel 270 § 7 EGBGB gewerblichen Mieter:innen die Reduzierung der Gewerbemiete, wenn sie aufgrund der Corona-Auflagen nicht oder nur eingeschränkt ihre Räumlichkeiten nutzen können. Ob diese Regelung auch für sie gilt und wie sie ihren Anspruch gegen Vermieter:innen durchsetzen können, ist vielen Hersteller:innen und Händler:innen nicht klar. Ein neuer Online-Rechner der Kanzlei Gansel, Berlin, schafft Abhilfe: Hier können Betriebe unkompliziert prüfen, ob eine Mietminderung möglich wäre. „Die Situation für viele Unternehmen ist trotz staatlicher Hilfen weiterhin kritisch. Insbesondere Mietzahlungen stellen eine hohe Belastung dar, denn sie laufen weiter, auch wenn die Mieträume nicht genutzt werden können. Mit unserem Angebot wollen wir den Gewerbetreibenden nun schnell unter die Arme greifen. Es geht darum, die finanzielle Belastung der Krise auf mehrere Schultern zu verteilen, ohne eine Seite an den Pranger zu stellen. Mit unserem Service erhalten betroffene Unternehmen nun eine direkte Anwendungsmöglichkeit für das neue Gesetz", sagt Dr. Timo Gansel, Vorstand der Gansel Rechtsanwälte. Dabei sei es wichtig, die Vermieter:innen nicht in eine anwaltliche Auseinandersetzung zu zwingen, sondern eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, die das Miet- oder Pachtverhältnis erhält.




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