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Einzelhandel darf wieder ohne Maske arbeiten



Ab Montag fällt fast überall in Deutschland die staatlich verordneten Maskenpflicht beim Einkaufen weg, Ausnahmen sind die Hotspot-Gebiete Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland: „Der Gesetzgeber hat mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann. Es ist aber davon auszugehen, dass viele Kundinnen und Kunden weiterhin freiwillig die Maske beim Einkaufen tragen werden." Auch Händler und Händlerinnen könnten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Masken beim Einkauf vorschreiben. "Die Handelsunternehmen nehmen den Gesundheitsschutz des Personals weiterhin sehr ernst", sagte Genth. Dass auch weitere Hygienemaßnahmen wie Desinfektionsmittel-Spender am Ladeneingang und Plexiglaswände an den Kassen von vielen Unternehmen weitergeführt werden dürften, käme auch dem mehrheitlichen Kundenwunsch entgegen und würde als besonderer Service empfunden. "In welchem Umfang dies praktiziert wird, werden die nächsten Wochen zeigen."



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