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BUNDESGERICHTSHOF: LOCKDOWN-MIETMINDERUNG IST MÖGLICH


Nicht nur der BTE (Handelsverband Textil) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Mietminderung bei einer von oben verordneten Geschäftsschließung durch einen Lockdown. „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter:innen und Vermieter:innen verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermieter:innen über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten“, freut sich Hauptgeschäftsführer Rolf Prangels. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Mietminderung bestehe, jedoch "sämtliche Umstände eines Einzelfalls" berücksichtigt werden müssten. Eine pauschale 50/50-Aufteilung sei nicht fair, Mieter:innen und Vermieter:innen seien beide durch die staatlichen Corona-Maßnahmen belastet. Eine Anpassung der Miete sei aber grundsätzlich möglich.



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