Aus Überbrückungshilfe III wird Überbrückungseld III Plus: Die Bundesregierung hat am 09. Juni eine Verlängerung der Programme zur Abmilderung der Krisenfolgen beschlossen. Bis September können nun die Hilfen beantragt und in Anspruch genommen werden. Auch das Kurzarbeitergeld ist bis dahin vereinfacht zugänglich. Zusätzlich soll es eine "Restart-Prämie" geben, die einen Zuschuss für die Personalkosten darstellt. So sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen früher aus der Kurzarbeit zurückholen oder neues Personal einstellen können. Der Handelsverband Deutschland (HDE) zeigte sich vor allem zufrieden mit der Anpassung der Überbrückungshilfen nach oben: Ab sofort können bis zu 52 Millionen Euro statt wie bisher bis zu zwölf Millionen Euro für coronabedingte Umsatzverluste von mindestens 30 Prozent pro Monat in Anspruch genommen werden. „Der HDE fordert seit Monaten, dass die Deckelung bei der Überbrückungshilfe nach oben gesetzt werden muss. Dass dies nun endlich geschieht, ist gerade für die größeren, filialisierten Handelsunternehmen eine sehr gute Nachricht“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Was lange währt, wird endlich gut. Der Bundeswirtschafts- und der Bundesfinanzminister haben mit den Beschlüssen eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen, die vielen Händler:innen das wirtschaftliche Überleben der Krise deutlich einfacher macht.“
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