Dass gewerbliche Mieter:innen mit ihren Vermieter:innen über eine Anpassung des Mietvertrags verhandeln sollten, schlägt auch der Handelsverband Textil vor. Wer durch die Pandemie wochenlang seine Geschäftsräume nicht öffnen durfte, hat aufgrund der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 gute Chancen, seine Mietlast zu mindern. Wie genau man vorgehen sollte, vermittelt ein kostenloses Webinar am 8. April 2021. Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann erklärt, gibt konkrete Handlungsempfehlungen und beantwortet Fragen der Teilnehmer:innen. Eine Anmeldung ist unter der Rubrik Veranstaltungen auf den Seiten www.bte.de und www.bdse.org möglich.
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