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BTE: Bei Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen


Wer seine unverkaufte Ware spenden möchte, sollte dies nicht ganz unbedacht tun. Das rät der Handelsverband Textil. Zwar sei das Spenden sehr attraktiv, denn schließlich könne einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fiele zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an. Die Voraussetzung - dass nämlich die Warenspende an gemeinnützige und steuerbegünstigte Empfänger:innen geht - scheint eigentlich leicht zu erfüllen. Doch nach Recherchen von BTE und HDE erfüllen nicht alle bekannten Hilfsorganisationen die Kriterien. Zum Teil sei zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb. Daher rät der BTE, vor jeder Spende unbedingt zu prüfen, ob die Empfänger:innen die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllen. Wichtig sei, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Sonst verschenkten Spender:innen unnötig Geld oder müssten mit Kosten rechnen.


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