
Es ist seit September beschlossene Sache: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen die Arbeitszeiten ihres Personals erfassen. Doch wie genau das vonstatten gehen soll, war bisher noch unklar. Damit ist jetzt Schluss: Am Wochenende veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht seine Begründung zum Arbeitszeiterfassungsurteil. Auf 22 Seiten stellten die Richter und Richterinnen klar, was nun gilt: Es reicht nicht aus, nur ein System zur Verfügung zu stellen, Beginn und Ende der täglichen Höchstarbeitszeit müssen nun tatsächlich dokumentiert werden. Dabei darf das Unternehmen diese Dokumentationspflicht auch an seine Belegschaft delegieren, viele werden nun die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichten, selbst aufzuzeichnen, wann die Arbeitszeit beginnt und endet. Der Beschluss gilt ab sofort und ohne Übergangsfrist. Wie genau die Zeiterfassung erfolgt, bleibt den Unternehmen freigestellt - von der digitalen Erfassung bis zum einfachen Formular ist alles möglich. Ob die Zeiterfassung auch für leitende Angestellte gilt, ist noch strittig.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rief dazu auf, Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung zu machen. Der Verband Südwesttextil plädiert dafür, die tägliche auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen, um weiterhin flexible Arbeitsmodelle, die an die Bedürfnisse und Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasst sind, möglich zu machen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bei unseren Mitgliedsunternehmen an erster Stelle. Durch die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung dürfen aber bestehende und sehr gut funktionierende Systeme nicht komplizierter oder gar verhindert werden.“