Wer dieser Tage Post vom Anwalt bekommt, ist nicht allein: Unzähligen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern in Deutschland flatterte bereits eine Abmahnung mit einer Zahlungsaufforderung ins Haus. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weist auf seiner Seite darauf hin, dass die geahndeten DSGVO-Verstöße wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf Webseiten bereits bekannt ist. Auf den Abmahnungen ließen sich Nummern finden, die vermuten lassen, dass mittlerweile eine erhebliche Anzahl von Betroffenen im sechs- bis siebenstelligen Bereich ein solches Schreiben vorliegen hat. Der Schutzverband empfiehlt ganz konkret, die eigene Seite vom Fachmann prüfen zu lassen und Google Fonts auf eine lokale Einbindung umzustellen. Eine Zahlung der meist geforderten 100 bis 170 Euro sei momentan nicht nötig, da noch kein Klageverfahren bei gleicher Fallkonstellation bekannt sei. Auch eine direkte Reaktion auf die Abmahnung sei zur effektiven Rechtsverteidigung nicht nötig. Im unwahrscheinlichen Fall einer Klage könne man den ohnehin nicht sehr hohen Zahlungsanspruch unter Inkaufnahme weiterer Kosten, die sich an der Höhe der Klagesumme orientieren, auch noch vor Gericht anerkennen. Auf einen direkten Schlagabtausch mit den Abmahnenden solle man sich aber nicht einlassen, zu groß sei die Gefahr, Identität und Streitfreudigkeit offenzulegen und dann Ziel eines eventuellen Musterverfahrens zu werden.
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